Ich zitiere aus der Zürichsee-Zeitung vom 1.3.2013:
"Niemand der direkt oder indirekt involvierten Personen sei am tödlichen Canyoning-Unglück in Amden schuld. Gemäss den Ermittlungen sind weder in der Vorbereitung noch bei der Durchführung der Tour relevante und ursächliche Fehler geschehen.
Am 7. Oktober des vergangenen Jahres ertranken nach einem plötzlichen Wasseranstieg eine 23-jährige deutsche Touristin und der Tourguide im Ammler Fallenbach. Die Staatsanwaltschaft Uznach leitete darauf eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung ein. ...
Trotz intensiver Abklärungen konnte die Ursache des schnellen und massiven Wasseranstieges nicht zweifelsfrei herausgefunden werden. Im Vordergrund stehen die grossen Regenmengen, die in den Stunden vor dem Unfall fielen. Als weitere mögliche Ursachen kommen Brüche von natürlichen Dämmen in Frage. Denkbar ist auch, dass sich im Karsteinzugsgebiet eine unterirdische Kammer geöffnet und entleert hat."
Soweit das Zitat (nach http://www.zsz.ch/artikel_127884.html).
Sowohl ein Großteil der Canyonisten als auch die Schweizer Gerichtsbehörden tun noch immer so, als ob es den Unfall im Saxetbach und ähnliche Unfälle nie gegeben hätte. Kann denen bitte mal jemand sagen, daß eine Flutwelle nach starken Regenfällen ein ganz normales, sehr häufiges Ereignis ist? Es hat absolut nichts mit einem Dammbruch zu tun und nur sehr selten mit Karstphänomenen. Und nach starkem Regen hat man IMMER damit zu rechnen (auch wenn es nicht in 100%25 der Fälle eintritt)!!!
Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, daß Touristen selbst merken sollten, daß es regnet, und wenn sie dann trotzdem in eine Schlucht einsteigen, sind sie halt selbst schuld, wenn sie am Abend tot sind. Das Problem ist, daß die Touristen nicht die leiseste Ahnung von den Gefahren haben und sich sagen: "wenn der Guide meint, daß es geht, dann geht es auch, schließlich kennt der sich aus".
Ich bin der Meinung, daß es sehr wohl Aufgabe der Behörden ist, die Kunden vor extrem gefährlichem und uneinsichtigem Verhalten ihrer Führer zu schützen.